KEGELT-S07

Aktualisiert am 02.05.2025

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bowling-1
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  • Satzung
    (Stand 08.02.2020)

§ 1 Beschlüsse

  • können zu jeder Zeit getroffen werden
  • Verabschiedung: Wenn die Mehrheit aller aktiven Mitglieder zustimmt

§ 2 Kegelkleidung

  • Alle offiziellen eingeführten T-Shirts und Sweatshirts gelten als Kegelbekleidung
  • Bei Kegelfahrten bestimmt der Kegelvater, wann sie zu tragen ist.
  • muss an folgenden Terminen offen getragen werden:
    “jeden Kegelabend”
     “1.Mai”
    “Jahrehauptversammlung”

§ 3 Wertung

  • Bei jedem Kegeln werden drei Durchgänge in die “Vollen” geworfen.
  • Die achtzehn besten Durchgänge des Jahres werden gewertet.

§ 4 Ehrungen

  • Geehrt wird der “Jahresbeste” , der “Pumpenkönig” und der “Schnapszahlenkönig” auf der Kegelbahn beim Weihnachtskegeln.

§ 5 Beiträge

  • siehe Beitragsordnung
  • Beitragsrückstände müssen innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden, passiert dieses nicht, wird eine Gebühr für jeden weiteren Monat erhoben. Dieses wird nur für maximal 6 weitere Monate gewährt. Erfolgt danach immer noch kein Ausgleich der Verbindlichkeiten, kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.
  • Zum Zeitpunkt der Kegelfahrt wird das Guthaben festgestellt und ein Durchschnitt für die einzelnen Mitglieder gebildet. Dieses Geld kann für die Kegelfahrt pro Person ausgegeben werden. Nichtteilnehmer bekommen diesen Betrag auf Ihre Beiträge gutgeschrieben. Höchstens aber den Betrag, der für die einzelnen Teilnehmer der Kegelfahrt ausgegeben wird.
  • Verlässt ein Kegelbruder früher den Kegelabend, siehe Beitragsordnung.

§ 6 Mitglieder

  • können durch einen Beschluss, bei den KC “Die Holzköpfe” aufgenommen werden und müssen den aktuellen Kassendurchschnitt einbezahlen.

§ 7 passive Mitglieder

  • können durch einen positiven Beschluss in den Verein aufgenommen werden.
  • Bestehende Mitglieder können, von “aktiv” in “passiv” wechseln.
  • hat kein Stimmrecht.
  • Monatsbeitrag je 4 € und bei Anwesenheit plus sein Einspielbetrag
  • besteht nur so lange, er nicht mehr, als sechs Kegelabende im Jahr anwesend ist. Sonst wandelt sich seine passive Mitgliedschaft in eine aktive um, die zur Nachzahlung des Kassendurchschnittes führt.
  • Bei den Wanderungen “1.Mai” und der “Generalwanderung”, sind sie an allem beteiligt, was aus der Kegelkasse gezahlt wird. An weiteren Kegelveranstalltungen können sie dran teilnehmen, müssen diese jedoch selbst finanzieren.

§ 8 Austritt

  • Beim Austritt und Ausschluss aus dem Verein, verliert jedes Mitglied, ob “passiv” oder “aktiv” sämtliche Ansprüche auf das eingezahlte Geld.